or der geplanten Verabschiedung der Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder im Bundestag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das geplante Gesetz verteidigt. "Das ist ein Kinderschutzgesetz im wahrsten Sinne des Wortes", sagte Spahn. Gerade Kleinkinder benötigten "besonderen Schutz".
Die Impfpflicht nütze auch ganz kleinen Kindern "in Gemeinschaftseinrichtungen", sagte Spahn. Kleinkinder unter einem Jahr dürften aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, sodass die Impfung bei den Zwei- bis Fünfjährigen umso wichtiger sei, um auch die noch Kleineren zu schützen. Spahn forderte, dass "jeder Arzt, auch der Kinderarzt" zudem bereit sein sollte, auch Erwachsene gegen Masern zu impfen.
Kritik, wonach die Bevölkerung ungenügend darüber aufgeklärt werde, dass mit der verpflichtenden Maser-Schutzimpfung häufig gleichzeitig auch gegen die Krankheiten Röteln und Mumps geimpft werde, wies Spahn zurück. "Ja, die meisten Impfstoffe sind Drei- oder Vierfach-Impfstoffe. Wir waren auch von Anfang an ehrlich. Das steht sogar ausdrücklich im Gesetz drin, dass die Nur-Verfügbarkeit eines Dreifach-Impfstoffes auch gegen Mumps und Röteln eben nicht gegen die verpflichtende Impfung spricht. Es gibt auch kein Grundrecht auf Röteln, sondern es ist erst mal gut, dass dann erst mal gegen weitere Erkrankungen ein entsprechender Schutz besteht und, wichtig, dass die Nebenwirkungen einer Dreifach-Impfung nicht höher sind als bei einer Einfach-Impfung."
ARD Morgenmagazin wurde auf ARD ausgestrahlt am Donnerstag 14 November 2019, 04:30 Uhr.